KOMPETENZBEREICHE

Strafrecht

In einem Strafverfahren haben Sie von Anfang an Anspruch auf die effiziente Hilfe eines Anwalts.

Das Team der Kanzlei LENTZ-LEHNEN steht Ihnen bei und verteidigt Sie:

Ob Sie

  • mutmaßlicher Täter von Straftaten sind,
  • in Untersuchungshaft sitzen,
  • im Rahmen einer laufenden Strafsache angeklagt oder beschuldigt sind,
  • vor die Polizei, den Untersuchungsrichter oder die Strafgerichtsbarkeit (Polizeigericht, Bezirksgericht Luxemburg oder Diekirch, ob vor einer Straf- oder einer Kriminalkammer, Berufungsgerichtshof, Revisionsgerichtshof) geladen wurden.

Bei nichtpolitischen Straftaten, wie

  • Angriffen auf Personen (Totschlag, Schläge und Verletzungen, Unfälle etc.),
  • Eigentumskriminalität (Diebstahl, Zerstörung, Betrug etc.),
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (vorläufiger Führerscheinentzug, Führerscheineinzug durch Verwaltungsbeschluss, Beschlagnahmung von Fahrzeugen etc.),
  • Verstößen gegen das Wirtschaftsrecht (Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen, Geldwäsche etc.)

Oder ob Sie

  • Opfer eines Angriffs oder von Schäden durch andere sind und klagen möchten,
  • Opfer sind und Schadensersatz für Ihren Personen- und Sachschaden erhalten möchten (Beitritt als Nebenkläger oder Anklageerhebung).

Wir ermöglichen Ihnen, Ihre Akte zur Verteidigung oder Entschädigung zusammenzustellen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin, um Ihre Fragen zu klären und gemeinsam mit Ihnen die erforderliche effiziente Strategie zu entwickeln.

Scheidungs- und Familienrecht

Sie befinden sich gerade mitten in einer Trennung und möchten sich im Vorfeld über die Folgen einer Trennung informieren, um Ihre persönliche Situation zu sichern.

Sie möchten die Interessen und das Wohlergehen Ihrer Kinder schützen.

Sie wünschen Auskünfte über die Höhe der Unterhaltszahlungen oder sind mit einem Problem beim Sorgerecht konfrontiert.

Das Team der Kanzlei LENTZ-LEHNEN berät Sie bei der Vorbereitung Ihrer Akte und der Umsetzung der erforderlichen Strategie (Familienmediation, Familienrichter ...) in Ihrer Akte:

  • Ehescheidungsverfahren (Scheidung in beiderseitigem Einvernehmen oder Scheidung wegen endgültiger Trennung),
  • Partnerschaften und Trennungen,
  • Unterhalt,
  • Probleme mit der elterlichen Sorge und dem Sorgerecht,
  • Festlegung des Umgangsrechts und Besuchsrechts
  • häusliche Gewalt,
  • Vaterschaftsermittlung oder Anfechtung der Vaterschaft,
  • Adoptionen,
  • Erwachsenenschutz (gerichtliche Schutzbetreuung, Pflegschaft, Vormundschaft).

Erbrecht und Schenkungen

Die Eigentumsübertragung durch Erbschaft oder oder Schenkung kann verschiedene Fragen aufwerfen, sowohl hinsichtlich der möglichen Übertragungsarten (Testament, Schenkung, Anteil der Verwandten etc.) als auch hinsichtlich der damit verbundenen Kosten (Notar, Eintragungen, Abgaben etc.).

Ebenso kann sich nach dem Tod einer Person die Übertragung ihres Vermögens auf die Erben angesichts der vielen möglichen Beteiligten (Notar, Gericht, Sachverständiger etc.) als komplex erweisen.

Die Kanzlei LENTZ-LEHNEN bietet Ihnen effiziente Lösungen entsprechend Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen. Ebenso stehen wir zu Ihrer Verfügung, um im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht Ihre Interessen zu vertreten.

Kinder- und Jugendrecht

Die Eigentumsübertragung durch Erbschaft oder oder Schenkung kann verschiedene Fragen aufwerfen, sowohl hinsichtlich der möglichen Übertragungsarten (Testament, Schenkung, Anteil der Verwandten etc.) als auch hinsichtlich der damit verbundenen Kosten (Notar, Eintragungen, Abgaben etc.).

Ebenso kann sich nach dem Tod einer Person die Übertragung ihres Vermögens auf die Erben angesichts der vielen möglichen Beteiligten (Notar, Gericht, Sachverständiger etc.) als komplex erweisen.

Die Kanzlei LENTZ-LEHNEN bietet Ihnen effiziente Lösungen entsprechend Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen. Ebenso stehen wir zu Ihrer Verfügung, um im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht Ihre Interessen zu vertreten.

Haftungsrecht

Das Team der Kanzlei LENTZ-LEHNEN unterstützt Sie in allen gütlichen und strittigen Phasen Ihres Falls, um nach Möglichkeit eine gerechte Entschädigung für die Schäden zu erhalten, die Sie als Opfer erlitten haben.

Wir vertreten Ihre Interessen auch in Fällen, in denen Sie als Verursacher eines Schadens haftbar gemacht werden könnten:

  • alltägliche Deliktshaftung (Entschädigung für Sach- und Personenschäden etc.),
  • Vertragshaftung (Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrags),
  • Haftung bei Verkehrsunfällen,
  • Haftung in Bausachen (Rechtsgutachten, Baufehler, mangelhafte Ausführung, Garantien etc.),
  • Erlangung von Schadensersatz.

Vertragsrecht

Das Team der Kanzlei LENTZ-LEHNEN berät Sie und unterstützt Sie bei der Aushandlung, beim Aufsetzen, bei der Auslegung, bei der Erfüllung und bei der Kündigung von Verträgen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen in Sachen Vertragshaftung zu vertreten, wenn ein Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wird.

Immobilien- und Baurecht & Mietrecht

Das Team der Kanzlei LENTZ-LEHNEN berät Sie und unterstützt Sie bei Problemen, die Ihnen als Eigentümer, Mieter, Privatpersonen, Erbauer etc. begegnen könnten.

Wir sind insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:

  • private und gewerbliche Mietverträge (Eintreibung unbezahlter Mieten, Mietvertragskündigungen und Räumungsklagen etc.),
  • Baugenehmigungen (Widerspruchsverfahren in Bezug auf Baugenehmigungen, Sonderbebauungspläne usw.),
  • Eigentumsrecht (Grunddienstbarkeit, Begrenzung etc.)
  • Nachbarschaftsstreits,
  • Haftung in Bausachen (Rechtsgutachten, Baufehler, mangelhafte Ausführung, Garantien etc.).

Das Team von LENTZ-LEHNEN berät Sie und unterstützt Sie bei Problemen, die Ihnen als Vermieter oder Mieter im Rahmen eines Mietvertrags zu Wohnzwecken oder eines gewerblichen Mietvertrags begegnen können:

  • Aufsetzen/Abschluss eines Mietvertrags,
  • Eintreibung unbezahlter Mieten,
  • Aufhebung von Mietverträgen (reguläre Aufhebung, Aufhebung im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen durch eine der Vertragsparteien, Verkauf des Mietobjekts usw.),
  • Hilfe bei einem Übergabeprotokoll,
  • Räumungsklagen (Aufschub der Räumung, gewerblicher Aufschub),
  • Untervermietung und Übernahme des Mietvertrags,
  • Erbpachtrecht.

Eintreibung von Forderungen und Pfändungen

Das Team der Kanzlei LENTZ-LEHNEN kümmert sich um die Eintreibung unbezahlter Forderungen von Privatpersonen und Unternehmen:

  • Anträge auf Verurteilung renitenter Schuldner (Mahnbescheide, zivil- und handelsrechtliche Urteile, europäische Zahlungsbefehle usw.),
  • Ausführung nationaler und internationaler Entscheidungen,
  • Sicherungsmaßnahmen, Pfändungen (Lohnpfändung, Zwangsvollstreckung etc.)
  • Anträge auf Konkurserklärung oder gerichtlich angeordnete Liquidationen,
  • Forderungsanmeldungen.

Sozialversicherungsrecht

Die Leistungen der Sozialversicherungsträger (CNS, AAA, CNAP, ADEM, FNS, Pflegeversicherung) in Luxemburg sind vielseitiger geworden und können komplex erscheinen.

Die Kanzlei LENTZ-LEHNEN begleitet Sie bei Ihren Verwaltungsvorgängen, um Ihre Recht bei den Sozialversicherungsträgern je nach Ihrer persönlichen Situation (Krankheit, Arbeitsunfall, interne oder externe Höhereinstufung, Erwerbsunfähigkeit etc.), geltend zu machen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat in einem sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen Umfeld mehrere Aspekte.

Die Kanzlei LENTZ-LEHNEN berät Sie:

  • beim Aufsetzen von Arbeitsverträgen,
  • in besonderen Situationen (Zeitarbeit, Saisonarbeit etc.),
  • bei Vorfällen und Streitfällen, die zwischen dem Angestellten und dem Arbeitgeber entstehen können,
  • bei der Erfüllung des Arbeitsvertrags (Krankheit, ausstehende Löhne, Mobbing etc.),
  • oder am Ende der Arbeitsbeziehungen (Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer etc.),
  • oder auch im Rahmen der kollektiven Arbeitsbeziehungen (Personalvertreter, Stundenkredit etc.).

Die Anwälte der Kanzlei LENTZ-LEHNEN vertreten Sie im Falle eines Rechtsstreits auch vor der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgericht, Berufungsgerichtshof, Revisionsgerichtshof).

Menschenrechte

Die Menschenrechte stellen die Grundrechte und Grundfreiheiten eines jeden Menschen dar. Da die Menschenrechte unveräußerliche Rechte aller Menschen sind, hilft Ihnen die Kanzlei LENTZ-LEHNEN, Ihre Rechte diskriminierungsfrei und gleichberechtigt geltend zu machen, um den Grundsatz des Artikels 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu respektieren: „Ale Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Wir stellen sicher, dass Ihre Rechte durch die verschiedenen Texte geschützt und respektiert werden, insbesondere:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
  • Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950,
  • Internationales Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989,
  • diverse weitere Texte.

Revisionseinlegung

Eine Revisionseinlegung dient nicht dazu, einen Fall neu verhandeln zu lassen, sondern der Revisionsgerichtshof hat die Aufgabe, die genaue Anwendung der Rechtsnormen durch die Gerichte zu überwachen.

Unser Team berät Sie über die Folgen von Entscheidungen der Gerichte der ersten Instanz und des Berufungsgerichtshofs, sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen. Wir erstellen für Sie die Revisionseinlegungen und formulieren die erforderlichen Anträge.